Dezember 2027. Die Deadline ist fest, aber ob das eigene Onboarding-System eine neue Authentifizierungsmethode aufnehmen kann, verbleibt für die meisten Häuser eine ungeklärte Frage.
Drei Identifizierungsmethoden. Die AMLR verlangt ab Juli 2027, dass alle drei anerkannten Remote-Identifizierungsmethoden unterstützt werden: nationale eID-Systeme, die EUDI-Wallet und Qualified Trust Services. Wer nur einen Weg abdeckt, hat für bestimmte Kundengruppen eine Compliance-Lücke.
Cross-Border Onboarding. Das Onboarding europäischer Kunden aus anderen EU-Ländern ist heute ein dokumentenintensiver Mehraufwand pro Land. Die EUDI-Wallet löst das technisch, wenn die Plattform die Methode aufnehmen kann.
Jede neue Regulierung wird zum Projekt. Monolithische Onboarding-Systeme können neue Authentifizierungsmethoden nicht konfigurieren. Modulare Plattformen mit offenen APIs schon.
Die nächste Klientel erwartet es. Next-Gen-Kunden aus dem Great Wealth Transfer beurteilen die erste digitale Interaktion. Die EUDI-Wallet setzt den Standard für das Onboarding-Erlebnis, das diese Generation erwartet.
Mai 2024
eIDAS 2.0 tritt in Kraft. Der rechtliche Rahmen gilt ab sofort.
Alle Unternehmen in der EU
24. Dezember 2026
Alle EU-Mitgliedstaaten stellen mindestens einen EUDI Wallet bereit.
Mitgliedstaaten
1. Januar 2027
Öffentliche Stellen müssen den EUDI Wallet zur Identifizierung akzeptieren.
Behörden und öffentliche Einrichtungen
10. Juli 2027
Die AMLR wird wirksam. Alle drei Remote-KYC-Methoden müssen unterstützt werden.
Regulierte Finanzinstitute
24. Dezember 2027
Mittelgroße und große Finanzinstitute müssen den EUDI Wallet akzeptieren.
Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister
Was jetzt zählt
Drei anerkannte Methoden parallel: nationale eID-Systeme, EUDI Wallet und Qualified Trust
Services. Wer nur einen Weg abdeckt, hat für bestimmte Kundengruppen eine Compliance-Lücke.
Cross-Border-Onboarding
Ein EU-Bürger eröffnet ein Konto bei einer deutschen Privatbank mit seiner EUDI-Wallet-Identität in Minuten. Kein länderspezifischer Dokument-Workflow, kein manueller Review.
EU-weite Identitätsanerkennung
Das PID des Kunden ist in allen 27 EU-Mitgliedstaaten kryptographisch verifiziert und rechtlich anerkannt. Kunden identifizieren sich einmal und können dieselbe Identität bei mehreren Instituten EU-weit verwenden.
Re-KYC ohne Medienbruch
Mit der EUDI-Wallet übertragen Bestandskunden aktualisierte Attribute kryptographisch verifiziert, ohne erneuten Identifizierungsdurchlauf. Für Institute mit großem Bestandskundenportfolio liegt hier oft der stärkere operative Hebel als im Onboarding.
Onboarding-Effizienz
Kryptographisch verifizierte Attribute reduzieren manuelle KYC-Prüfungen und beschleunigen die Kontoeröffnung. Für digitalaffine Kundengruppen verbessert das die Onboarding-Erfahrung.
Selective Disclosure und Datenschutz
Statt einer Ausweiskopie im Archiv überträgt der Kunde nur das abgefragte Attribut, kryptographisch verifiziert und revisionsfest dokumentiert. Weniger Datenhaltung, kleinerer Audit-Aufwand, lückenloser Nachweis ohne Screenshot-Ordner.
Neue Wettbewerbsvorteile
Institute, die die EUDI-Wallet zuerst einbinden, positionieren sich als digitaler Vertrauensanker für ihre Kunden. Wer wartet, akzeptiert die Wallet als Verifizierer in einem Ökosystem, das andere aufgebaut haben.






